Brief an alle EU Parlamentarier! - Briefe an die Öffentlichkeit - Treuepfoten

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Sunnynelly59

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Freitag, 18. Oktober 2013, 12:35

Brief an alle EU Parlamentarier!

Sehr geehrte Europa-Parlamentarier,

mit großer Empörung, Trauer und Wut konnte ich verfolgen, dass gegen das Vorhaben der Massentötungen
der Straßenhunde in Rumänien NICHTS getan wurde, obwohl Sie es versprochen haben.

Die Tötungen sind zur Stunde immer noch in vollem Gange. Die angebliche „Euthanasie“, die keine ist, sondern
es wird brutal getötet, mit Injektionen mit Frostschutzmittel, Vergasen mit CO2, Arbon, Stickstoff, Tötungen
mittels Bolzenschuss, verbrennen bei lebendigem Leib und grausame Quälungen bis zum Tode sind bereits an
der Tagesordnung. Können Sie da zusehen? - Wir nicht!!!

Denkt eigentlich keiner von den Politikern daran, dass auch die Kinder und Tierfreunde unsagbar darunter
leiden und das man ihre Gesundheit und vor allem Psyche damit kaputt macht? Über wie viele Leichen wollen
Sie noch gehen – egal ob Mensch oder Tier? Vor allem was kommt als Nächstes? – Kinder die ebenfalls auf diese
Art und Weise umgebracht werden?

Und Sie, die Politiker sehen einfach zu und diese Grausamkeiten werden banal abgetan – in etwa zu vergleichen
mit den 3 Affen – nichts sehen, nichts sagen – nichts hören. Das ist nicht das, was „wir“ wollen. Sie sollen für
Mensch und Tier da sein in Ihrer Europäischen Union. Dafür sitzen Sie da und dafür werden Sie vom Volk bezahlt!

Wie kann überhaupt so etwas in einem EU Land passieren – wir schämen uns dafür!!!

In mehreren Petition wurde das EU-Parlament aufgefordert TÄTIG zu werden und was ist passiert – nichts !!!!!
Kein einziger Mitgliedsstaat der EU darf sich ein solches Verbrechen gegenüber jeglichen Lebewesens erlauben –
Anmerkung der UT-UD. Stoppen Sie bitte unverzüglich das Blutbad und Gemetzel an wehrlosen Tieren!

Wir fühlen uns von einer Politik im Stich gelassen, die nur ihren eigenen Interessen nachgeht, und das Volksbegehren
völlig ignoriert. Das kann und darf nicht so sein. Die Bürger werden einfach übergangen. Das hat nichts mehr mit einer
Demokratie zu tun, die wir angeblich haben.

Mit der Tötung der Straßenhunde wird in einem korrupten Land wie Rumänien, das sicher nicht in die EU gehört
(wie einige andere Länder auch), Kasse gemacht, es werden EU-Gelder zweckentfremdet und damit veruntreut. Gelder,
die auch der deutsche Steuerzahler zahlt. Sie sind mit Ihrer skandalösen Einstellung dafür persönlich mit verantwortlich.
Es ist wahrlich mehr als traurig, dass so ein massives Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einfach mit Füßen getreten
und übergangen wird.

Wir verlangen, dass Sie endlich tätig werden und dem Anflehen der Tierschützer gerecht werden, anstatt diesem Treiben
tatenlos zuzusehen.

Hören Sie nicht das Schreien und Flehen dieser armen Hunde, die in Rumänien verzweifelt nach Hilfe rufen? Hilfe, die
ihnen nicht gewährt wird, weil wir einen EU Staat haben, der sich nicht darum kümmert? Die Hunde retten zahllose
Menschenleben, immer und überall auf der Welt und wer rettet sie?

Kein Mensch hat das Recht, sich dermaßen zu versündigen.

Wir fordern Sie auf, endlich einzuschreiten, um das Blutbad und Gemetzel an unschuldigen Hunden –nicht nur in Rumänien-
unverzüglich zu beenden, denn wir Bürger schämen uns für die grausamen Tötungen in EU – Mitgliedstaaten, denen wir ja
nun mal angehören.

Mit freundlichem Gruß
Herta Classen


Vom Tiermord zum Menschenmord ist nur ein kleiner Schritt und damit auch von Tierquälerei zu Menschenquälerei
Leo Tolstoi!
„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...


Sunnynelly59

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Montag, 28. Oktober 2013, 14:26

Antwort des EU Parlaments vom 28. Oktober 2013

Für mich ist diese Antwort der blanke Hohn. Man geht in keinster Weise auf mein
Anliegen ein - es wird noch nichtmal erwähnt.
Es ist mehr als traurig, dass das EU Parlament die Hundemassaker in Rumänien der-
maßen banal und als nicht verantwortich behandelt. Die EU steht für mich nur für
sinnlose Unmengen an Paragraphen. Anstatt sich um Lebewesen zu kümmern,
werden Staubsauger in der Wattzahl reduziert.
Man könnte nur noch schreien und heulen, dann wüßte man wenigstens
wofür - nämlich für die Weltweit bestialisch ermoderten Tiere. --wuetend--

*********

Sehr geehrte Frau Classen,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Hinsichtlich des in Ihrer Nachricht angesprochenen Themas möchten wir auf die folgende Antwort der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission verweisen:

„Der Europäischen Kommission ist bekannt, dass die Kontrolle der Haustierpopulation einschließlich der Gewährleistung des Wohlergehens streunender Hunde sich in einigen Mitgliedstaaten aus
verschiedenen Gründen als problematisch erweisen kann. Auch wenn in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union* verlangt wird, den Erfordernissen des Wohlergehens
der Tiere bei der Formulierung und Umsetzung der Politik der Union in einigen Bereichen in vollem Umfang Rechnung zu tragen, stellt er keine Rechtsgrundlage dar und macht es nicht erforderlich,
alle Tierschutzfragen zu berücksichtigen.

Daher fällt das Wohl streunender Tiere nicht in den Zuständigkeitsbereich von EU-Regelungen, sondern verbleibt in der alleinigen Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Mit Hinweis auf die besonderen Bemerkungen zur Erfordernis eines angemessenen Managements der Hundepopulation ist es wichtig daran zu erinnern, dass die Kommission die Arbeit der Weltorganisation
für Tiergesundheit (OIE) zur Entwicklung von Richtlinien für die Kontrolle der Populationen streunender Hunde beständig unterstützt, in dem sie die wichtige Rolle der Kommunalbehörden bei der
Durchsetzung der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Besitz von Hunden hervorgehoben hat und die Stellen benannt hat, die für Entwicklung und Durchführung angemessener Schulungen zur Regelung
des Einfangens, Transports und der Haltung von Hunden sowie für Mindestanforderung hinsichtlich der Unterbringung und Pflege zuständig sind.

Im Rahmen dieser Standards wird es für unbedingt notwendig gehalten, parallele Konzepte zur Kontrolle der Population streunender Hunde anzuwenden und zu berücksichtigen, dass eine Tötung, sofern
erforderlich, auf humane Weise erfolgen sollte und dass dies allein keine nachhaltige Strategie darstellt. Es obliegt den Mitgliedstaaten als Vollmitgliedern der OIE zu überlegen, wie sie diese internationalen
Richtlinien angemessen in ihrem jeweiligen nationalen Kontext anwenden können.

Die Kommission beabsichtigt ihre Unterstützung für die zukünftige Arbeit der Regionalplattform für das Tierwohl in Europa fortzusetzen mit dem Ziel, die OIE-Mitgliedstaaten in Osteuropa einschließlich
Rumänien bei der schrittweisen Einhaltung dieser Richtlinien zu unterstützen.
Bezüglich des Punktes zur VERORDNUNG 1099/2009 DES RATES** über den Tierschutz zum Zeitpunkt der Tötung ist es wichtig daran zu erinnern, dass diese Verordnung nur die Tötung von Tieren in Schlachthäusern
und von Nutztieren betrifft. Tiere, die unter anderen Umständen - bei der Jagd oder beim Stierkampf, als streunende Hunde oder Katzen in Heimen oder als wild lebende Tiere - getötet werden, fallen nicht in den
Geltungsbereich dieser Verordnung. Diese Bereiche fallen unter die nationalen Rechtsvorschriften, und die Zuständigkeit der Europäischen Union ist entweder beschränkt (im Bereich Jagdwesen) oder ausgeschlossen.

Die Kommission wirkt zudem aktiv an der Förderung systematischer und gemeinsamer Informations- und Bildungsstrategien im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Hunden mit und arbeitet mit anderen
Organisationen an der Einrichtung der „CAROdog"-Website (http://www.carodog.eu), einer informativen Plattform über Hundehaltung zur Förderung verantwortlichen Verhaltens von Tierbesitzern als Grundlage
des Tierwohls in der EU."

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.


* Folgen Sie diesem Pfad, um Zugang zu den Verträgen zu erhalten: EUR-Lex > Verträge (am linken Rand, unter "Sammlungen")
**Folgen Sie diesem Pfad, um Zugang zu EU-Recht zu erhalten: EUR-Lex > Einfache Suche > nach Dokumentnummer > Wählen Sie die Art des Dokuments, Jahr und Nummer der Rechtsakte > Klicken Sie auf "Suche".
Die bibliographischen Angaben bieten zudem genauere Informationen über das Dokument, wie beispielsweise Daten, Verfahren sowie die konsolidierten Fassungen des Dokuments.


Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
http://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!

Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
Es geht um Europa, es geht um SIE. Reden Sie mit!
http://europa.eu/citizens-2013/de/home

Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.
„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sunnynelly59« (28. Oktober 2013, 14:27)


Sunnynelly59

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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 13:00

Weitere Antwort des EU Parlaments vom 31.10.2013

Von HÄFNER Gerald gerald.haefner@europarl.europa.eu

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen erreichten mich immer wieder besorgte Briefe und E-mails mit der Bitte in der Sache der rumänischen Straßenhunde
aktiv zu werden. Für Ihr wichtiges Engagement für den Tierschutz möchte ich mich dabei herzlich bedanken!

Die jüngsten Geschehnisse in Rumänien und der Unfalltod des dort von Hunden angefallenen Kindes haben mich natürlich nicht kalt gelassen,
sondern ganz im Gegenteil sehr schockiert und bewegt. Das Scharfmachen von Hunden muss daher dringend verboten werden.

Der Schutz und das Wohlergehen von Lebewesen sind in der Tat auch Grundsätze der Europäischen Union, deren Umsetzung jedoch konkretes
Handeln erfordern. In diesem Zusammenhang ist es höchst bedauerlich, dass der rumänische Verfassungsgerichtshof am 25. September, trotz
heftiger Proteste, der Legalisierung der Tötung von Straßenhunden zugestimmt und damit eine gesetzliche Grundlage für oft zweifelhafte
Praktiken geschaffen hat. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur beipflichten, dass diese bedauerlichen Vorfälle nicht unbeachtet bleiben dürfen,
sondern viel mehr als Anstoß für die Schaffung eines europäischen Tierschutzrechtes mit höchsten Standards dienen sollten.

Zwar erkennt das Unionsrecht in Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Tiere als fühlende Lebewesen an,
doch bietet es bis dato keine konkrete gesetzliche Grundlage für das Ergreifen rechtlicher Schritte, die sich gezielt mit dem Tierschutz
auseinandersetzen. Dies macht den europäischen Tierschutz bis jetzt primär zur Sache der Mitgliedsstaaten. Die von vielen von Ihnen
angesprochene Resolution 2012/2670(RSP) des über die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Begründung eines EU-Rechtsrahmens
für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren, die auf zahlreiche Forderungen von EU-Bürgern reagiert, fordert die Mitgliedsstaaten
auf das Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren des Europarats zu ratifizieren und dessen Bestimmungen zu implementieren. Da es sich
bei dem Übereinkommen jedoch um einen internationalen zwischenstaatlichen Vertrag handelt, können in dieser Sache bisher leider nur
Staaten agieren.

Dennoch darf die europäische Öffentlichkeit ihre Augen vor den grausamen Praktiken in einigen Mitgliedsstaaten nicht verschließen. Dabei
ist das individuelle Engagement von europäischen Tierschützerinnen und Tierschützern essentiell, damit das Wohlergehen der Tiere in Zukunft
besser gefördert werden kann und Geschehnisse wie jüngst in Rumänien nicht mehr auftreten können. Daher möchte ich sie auffordern nicht
aufzugeben, sondern sich weiter aktiv für einen Europäischen Tierschutz einzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen
Gerald Häfner
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