Pressemitteilung - Bundesregierung startet Programm zur Bewilligung von Coronahilfen für Tierheime - Tierschutz / Rechte / Pflichten - Treuepfoten

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Sunnynelly59

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Donnerstag, 29. April 2021, 00:32

Pressemitteilung - Bundesregierung startet Programm zur Bewilligung von Coronahilfen für Tierheime

Das Bundesumweltministerium stellt finanzielle Mittel zur Leistung von Corona-Hilfen an Tierheime bereit.
Ab Ende kommender Woche können entsprechende Förderanträge gestellt werden.
Denn die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland
in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große
finanzielle Probleme.

In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden,
mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden.

Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf
während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen.

Der Bundestag hat im Dezember 2020 daher eine Förderung für die Tierheime beschlossen.

Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, wurden im Haushalt 2021
des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von 5 Mio. € veranschlagt.

Die dafür notwendige Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.

Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, kann auf Antrag ein einmaliger
Betriebskostenzuschuss von 7.500 € gewährt werden. Dieser soll helfen,
Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ich habe mich sehr gefreut, dass der Bundestag
hier tätig geworden ist, denn die vom Ehrenamt getragenen Tierheime
erfüllen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe,
und das unter extrem erschwerten Bedingungen.

Die Fördermittel werden hoffentlich helfen, die schwierige Zeit zu überstehen“.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger
von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind
und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen.

Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten
Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite
in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 01. April 2020
bis zum 31. März 2021 darlegen.

Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer
Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse

https://ptoutline.eu/app/tierheime

beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen.

Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am 23.04.2021 für einen Zeitraum von 4 Wochen.

Die Förderrichtlinie finden Sie unter http://www.bmu.de/GE943

https://www.bmu.de/gesetz/bekanntmachung…ich-von-minder/

Ende der Pressemitteilung


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„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...


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