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Sunnynelly59

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Freitag, 5. Januar 2018, 12:39

Hessische Landeshauptstadt erlässt Verordnung zum Schutz freilebender Katzen

Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, gilt seit dieser Woche eine Katzenschutzverordnung in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Darin ist geregelt, dass Katzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft unfruchtbar beziehungsweise zeugungsunfähig gemacht und durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und registriert werden müssen. Dabei nennt die Katzenschutzverordnung auch TASSO e.V., Europas größtes Haustierregister, als Möglichkeit zur kostenlosen Registrierung. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Regelung nicht.

Ein wichtiger Schritt für die Katzen in Wiesbaden

„Der Weg, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch die hessische Landeshauptstadt eingeschlagen hat, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Katzen“, freut sich TASSO-Leiter Philip McCreight. TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen und empfiehlt dabei eine gesetzliche Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Auch die Tierschützer in Wiesbaden haben lange und schließlich erfolgreich für die Katzen gekämpft. „Nur mit diesen Maßnahmen kann das Elend der Tiere langfristig verhindert werden“, ist Philip McCreight überzeugt.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder bereits auf der Straße geboren wurden, entlaufen sind oder ausgesetzt oder zurückgelassen wurden. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. „Die unkontrollierte Vermehrung der Tiere verschlimmert ihr Elend fortwährend. Da oft auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang dazu beitragen, sind einzelne Kastrationsaktionen und bloße Aufklärungsmaßnahmen manchmal unzureichend, um das Problem in den Griff zu bekommen“, erläutert Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO.

Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber den Paragraphen § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Populationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden.

Das Land Hessen hat diese Ermächtigung an die Städte und Kommunen weitergegeben, und in Hessen haben bereits mindestens 16 Städte davon Gebrauch gemacht. „Dass nun auch die Landeshauptstadt diese tierschutzpolitisch gebotene Maßnahme zur Bekämpfung des Katzenelends ergriffen hat, begrüßen wir natürlich besonders“, sagt Dr. Cristeta Brause.

Hier finden Sie weitere Informationen rund das Thema Katzenkastration.

Die vollständige Katzenschutzverordnung der Landeshauptstadt finden Sie hier.

TASSO rät: Ob Wohnungskatze oder Freigänger – Katzen entlaufen zehnmal häufiger als Hunde. Lassen Sie deshalb Ihre Tiere entsprechend der Wiesbadener Katzenschutzverordnung kastrieren und kennzeichnen und registrieren Sie Ihre Katze hier bei TASSO, damit sie auch geschützt ist, wenn sie einmal entwischt.


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„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...


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