Urlaub mit dem Hund in Dänemark: Das Risiko reist mit - Tasso Newsletter - Treuepfoten

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Sunnynelly59

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Mittwoch, 1. Mai 2013, 00:31

Urlaub mit dem Hund in Dänemark: Das Risiko reist mit

Presse-Mitteilung

Urlaub mit dem Hund in Dänemark:
Das Risiko reist mit

Hattersheim, 30.04.2013 (profact) – Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land.
Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer
gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl
der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010
geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunde-
rassen verbietet (siehe unten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen
anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisa-
tionen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie
der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des
dänischen Tierschutzvereins „Fair Dog“ sind bereits rund 1400 Hunde dem Gesetz zum Opfer
gefallen.

"Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits", sagt
Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen Kate-
gorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet", warnt
Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen
Kennel Clubs „ohne kynologischen Sachverstand“ von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt
Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem
Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von
Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen,
beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht
zu den indizierten Rassen gehören, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen
Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings
nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise
deshalb immer mit.

Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark laut Birgitt
Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz
von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem
Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden,
so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung.
Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale
Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren
Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht
zwar ein Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern
ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein
Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben."

Was Sie wissen sollten: In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr)
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,
Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka,
Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.

Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffen-
den Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark
mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2 m
langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor In-
krafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.


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„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...


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