Frankreich: Einreisebestimmungen für Hunde immer wieder aktuell – gilt auch für die Durchfahrt durch Frankreich! - Newsletter allgemein - Treuepfoten

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cora

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Dienstag, 30. Juli 2013, 06:14

Frankreich: Einreisebestimmungen für Hunde immer wieder aktuell – gilt auch für die Durchfahrt durch Frankreich!

Einreisebestimmungen der frz. Botschaft

http://www.ambafrance-de.org/Haustiere-Einreisebestimmungen

Kampfhunde (nach französischem Gesetz)
Pitbull, Typ Am Staff; Boerboel, Typ Mastiff; Typ Tosa; (Kategorie 2 zusätzl. Rottweiler)

Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Hund eventuell einer dieser Kategorien gefährlicher Hunde zugeordnet werden kann (Kategorie 1 siehe oben oder Kategorie 2 nächste Seite), muss der Hundehalter eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes vorlegen können, die bestätigt, dass das Tier nicht einer dieser Kategorien angehört.
Die Erteilungskriterien dieser Bescheinigung können eventuell von einem französischen Veterinär verifiziert werden.
Ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung, muss der Halter, im Falle einer Kontrolle in Frankreich, mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen ‐ dies kann u.U. zur Beschlagnahmung des Hundes führen.
Daher ist, bei der Einfuhr nach Frankreich von Hunden die diesen Kategorien ähneln, Vorsicht angebracht.

Siehe Anhang, „Hundekategorien“ (deutsch, englisch, französisch)

http://www.ambafrance-de.org/IMG/pdf/HUN…-D-E-F_2013.pdf

Kampfhunde, französisches Gesetz vom 20. Juni 2008, loi n°2008-582:www.legifrance.gouv.fr

Anmerkungen:

- Rottweiler gehören zur 2. Kategorie. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.
- Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.
Im öffentlichen Raum sind Hundeder zweiten Kategorie von einem Volljährigenan der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenenHundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den alleinigen Transit durch Frankreich.http://www.interieur.gouv.fr/A-votre-ser…hiens-dangereux
Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, fühlen Tiere dass Menschen nicht denken
Ich kann nicht alle Hunde dieser Welt retten, aber ich kann versuchen die Welt dieses Hundes retten


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