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Thorichtys

unregistriert

1

Samstag, 20. Oktober 2012, 19:20

Armes Schaf - Was in Tierschutznotfällen zu tun ist :: Sondernewsletter :: Achtung für Tiere e.V. ::



Armes Schaf - Was in Tierschutz-Notfällen zu tun ist

Ein aktueller Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, dass Menschen Tieren in Not schnell und entschlossen zu Hilfe kommen.

Ein Anrufer berichtete, bei seinem Nachbarn liege seit einer Woche ein Schaf auf derselben Stelle und könne weder essen noch trinken. Niemand kümmere sich darum. Wir suchten den Halter auf und baten, das Schaf sehen zu dürfen. Er führte uns zu dem Tier und äußerte, nicht mitbekommen zu haben, dass es krank sei, er habe sich aber nicht regelmäßig um die Tiere kümmern können.

Uns bot sich ein schockierendes Bild:
ein junges Schaf, festliegend, verdreckt, im hinteren Körper-Schwanzbereich befand sich eine sehr große offene alte Wunde. Bei dem lebenden Tier war das Weichteilgewebe derartig weggefressen worden, dass die Knochen bloß lagen. Darum herum lagen Fellstückchen.
Ob andere Körperpartien ebenfalls angefressen waren, konnten wir nicht feststellen, da wir das Schaf mit Rücksicht auf seine starken Schmerzen – es stöhnte – nicht bewegten.



Wir verlangten von dem Halter, auf der Stelle einen Tierarzt zu holen. Er hingegen wollte das Tier verladen. Dieses Tier noch zu verladen wäre eine neuerliche Quälerei und verboten gewesen. Während er seinen Tierarzt rief, stellten wir durch Abtasten des Schafes im Wirbelbereich fest, dass sich dort keinerlei Rückenmuskulatur befand. Dieses Tier war sicherlich wesentlich länger als eine Woche krank. Es hatte nicht nur keine Fettreserven, sondern auch keine Muskulatur mehr.
Der Halter vertrat die Auffassung, rein optisch erkennen zu können, dass die Tiere gut genährt seien. Das zeugt von eklatantem Mangel an »Sach«- kunde, denn das erkrankte Schaf trug zentimeterdicke Wolle, die man zunächst eindrücken musste, um an die Knochenpunkte zu gelangen und so seine vollständige Abmagerung fühlen zu können.



Es ist kaum nachvollziehbar, dass ein Tierhalter, der direkt neben diesen Schafen wohnt und arbeitet und sie mit einem Blick aus dem Fenster sehen kann, nicht bemerkt haben will, dass ein Tier bei Wind und Wetter der Herde nicht folgen kann und so schwer leidet. Der Mann zeigte sich in mehreren Äußerungen vollkommen im Klaren darüber, dass er seine Tiere vernachlässigte.
Als der Tierarzt kam, verwies der Halter uns des Grundstücks. Wir gingen von einer anderen Seite bis zum Zaun heran und sahen wie der Tierarzt das Schaf, das anfangs zappelte, tötete. Er spottete gemeinsam mit dem Tierhalter über »die Tierschützer«. Beide und eine dritte Person scherzten und lachten, während das Tier starb – sie hatten uns hinter dem Zaun noch nicht entdeckt.

Wir vertrauten nicht darauf, dass der Haustierarzt seinen Kunden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anzeigte, und erledigten das sicherheitshalber selbst!



Die langen Leiden des Schafes – unter anderem bei lebendigem Leibe angefressen zu werden – sind kaum auszudenken und wir sind sehr traurig, dass unser Einsatz nur noch bewirken konnte, dass die schrecklichen Qualen des Tieres durch seine Tötung beendet wurden.
Unsere dringende Bitte: zeigen Sie verdächtige Situationen im Zusammenhang mit Tierhaltung in jedem Fall schnellstmöglich bei der Polizei an! Halten Sie die Augen offen und achten Sie auf Tiere, die oft stumm leiden und auch große Qualen noch ohne Aufsehen zu erregen ertragen. Die Tiere sind vollkommen auf aufmerksame Menschen angewiesen, die ihre Situation kritisch beurteilen. Bitte zögern Sie nicht, kompetente Hilfe zu rufen, wenn es danach aussieht, dass ein Tier sich in einer Notsituation befindet. Ihre Ansprechpartner sind die Polizei und das örtliche Veterinäramt. Tierschutzorganisationen haben keine weiter reichenden Befugnisse als jeder Normalbürger. Dass leidende Tiere gerade an Wochenenden und Feiertagen auffallen, ist erfahrungsgemäß keine Seltenheit – und gerade dann sollten Sie darauf beharren, dass sofortige Hilfe veranlasst wird. Wenn Sie in diesen Fällen keine Notrufnummer Ihres zuständigen Veterinäramtes erhalten, rufen Sie bitte die Polizei zu Hilfe und bestehen Sie darauf, dass ein Tierarzt hinzugezogen wird.
Für den Erfolg einer Strafanzeige sind förderlich:
Namen, Adressen, Telefonnummern der beteiligten Personen, also Tierhalter, Hinweisgeber, Zeugen. Fotos aus verschiedenen Perspektiven und ein in Ruhe zusammen mit den Zeugen verfasster Bericht, damit nichts vergessen wird und alles gut verständlich ist, möglichst übersichtlich und, wenn es auch schwer fällt, ohne emotionale Einlassungen. Und haken Sie nach: Fragen Sie entweder bei der Polizei oder beim Veterinäramt nach, ob und wann eingeschritten wurde.
Es muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, autorisierte Helfer zu alarmieren, wenn ein Tier in Not ist. Bitte handeln Sie entschlossen, stellen Sie sich auf die Seite der Tiere, die selbst völlig hilflos sind, und nehmen Sie im Zweifelsfall in Kauf, dass Sie einmal zu viel statt einmal zu wenig Alarm schlagen. Hätte uns der Halter in diesem Fall nicht zu dem Tier vorgelassen, hätten wir umgehend die Polizei gerufen.

Der Tierschutz ist seit 10 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel festgeschrieben. Die Vernachlässigung von Tieren ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Grundwerte unserer Gesellschaft. Dass es immer noch viele legale Formen von Tierquälerei gibt, ist kein Grund, Tierleid, wo es uns möglich ist, nicht umgehend zu beenden. Wenn Sie auf ein notleidendes Tier aufmerksam werden, zögern Sie nicht: Rufen Sie Hilfe!



Der aktuelle Fall lässt uns erahnen, wie viel Tierleid im Verborgenen bleibt und welche Leiden Schafe erdulden, weil wir ihr Fleisch, ihre Milch oder ihre Wolle benutzen wollen. Schafhaltung gilt, oberflächlich betrachtet, als harmlos und tierfreundlich. Doch weder die Schur, noch die Fleisch- und Milchproduktion sind für die Tiere harmlos. Auf allen möglichen, oft vor den Blicken von Menschen verborgenen Grasflecken werden Schafe irgendwie gehalten, Krankheiten wie Moderhinke, Euterentzündung oder Myiasis (Fliegenmadenbefall des lebenden Tieres) sind extrem schmerzhaft. Hinkenden oder anderweitig krank wirkenden Tieren kann man auch in der Wanderhaltung oft nicht beistehen, da der Schäfer schon wieder weg ist, bevor man Hilfe organisiert hat.
Tiere können sich nicht wehren, nur wir Menschen können ihnen helfen!
Zu den Presseartikeln ► und unserer Pressemitteilung ►

________________________________________
Achtung für Tiere e.V. - Für Freunde in Not
Melanchthonstr. 13
33334 Gütersloh
Tel: 05241-238467 Sparkasse Gütersloh
Konto-Nr.: 10 007 898
BLZ: 478 500 65
Internet: www.achtung-fuer-tiere.de ; e-Mail: info@achtung-fuer-tiere.de ; Tel.: 05241-238467

Spenden und Beiträge steuerlich absetzbar. Als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Ausstellung von Spendenquittungen zum Jahreswechsel, auf Wunsch auch früher.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorichtys« (20. Oktober 2012, 19:20)


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