BGH-Urteil: Generelles Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam - Tasso Newsletter - Treuepfoten

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Sunnynelly59

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Mittwoch, 20. März 2013, 23:24

BGH-Urteil: Generelles Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam

AKTUELL: BGH kippt Verbotsklausel in Mietverträgen -
Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten


Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte:
Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden,
dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung
in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR
168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht
verboten werden kann.

Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten
Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht
auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hier-
durch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für
die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Ver-
mieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die
Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht
pauschal verboten werden.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel
jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung
immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in
jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und
Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese
Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde-
und Katzenhaltung zustimmen. "Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft
immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung
und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt", kommentiert Philip
McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige
höchstrichterliche Entscheidung.


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„Der Grund, weshalb ich mich entschieden habe, Tieren zu helfen, ist der, dass es zu viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, sie zu quälen und zu töten ...


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