Leinenpflicht - Fragen und Antworten um den Hund - Treuepfoten

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Der Inhalt der Beiträge wurde ohne Überprüfung auf den Wahrheitsgehalt eingestellt. Ich hafte nicht für die Richtigkeit der Informationen und übernehme keinerlei Garantenverpflichtungen. Inhaltlich und rechtlich verantwortlich für die über den Tierschutzverteilern verbreiteten Informationen sind die Inhaber der Mailanschriften in den Beiträgen, die die Weiterverteilung des Informationsgehaltes über den Verteilern im Internet veranlasst haben, nicht aber die der Forenbetreiber, Administratoren und Moderatoren des Forums, welche sich hiermit ausdrücklich von den Beiträgen distanzieren. Wie ein Verein arbeitet oder sich entscheidet obliegt ebenfalls bei den jeweiligen Verein. Wir sind keine Vermittler, Züchter und stehen weder mit diesen Tieren, noch mit den Verfassern der Mailinhalte in Kontakt, ebenso leiten wir keine Mails an andere Verteiler weiter, wir empfangen diese nur zum Einstellen ins Forum. Bei Fragen zu einem Tier, müssen Sie sich an die Kontaktdaten in den Beiträgen wenden. Sollten Beiträge Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung und wir werden diese auf Wunsch umgehend löschen.


Wichtiges und Wissenwertes

Nicki

Anfänger

  • »Nicki« ist weiblich
  • »Nicki« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 25

Wohnort: Wittlich

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1

Montag, 5. Juli 2010, 17:25

Leinenpflicht

Ich möchte gerne mehr wissen über die Leinenpflicht bei Hunden. Wurde jetzt schon mehrmals von Radfahrern angemacht. Nicki

Fuer den Inhalt der Beitraege ist ausschliesslich der in den Beitraegen angegebene Kontakt verantwortlich, nicht aber die der Forenbetreiber, Administratoren und Moderatoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von den Beitraegen distanzieren. Wie ein Verein arbeitet oder sich entscheidet obliegt ebenfalls bei den jeweiligen Verein. Sollten Beitraege Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung


michy

Anfänger

  • »michy« ist weiblich

Beiträge: 17

Wohnort: Pulheim

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2

Mittwoch, 14. Juli 2010, 07:52

Leinenpflicht ist grundsätzlich innerhalb von bebautem Gebiet und auch außerhalb bis zu einem Radius von ca 150 m.
Dabei ist zu beachten, dass auch als Baugebiet ausgewiesene oder in Planung befindliche Grundstücke mit einbezogen werden müssen.
Was nicht ganz einfach ist, da man eigentlich nie wirklich wissen kann, was die Gemeinde vorhat ..... leider.
Desweiteren gilt eine generelle Leinenpflicht von Ende März bis Ende Oktober auf Feldwegen, oder im Wald, wegen der Brut- und Setzzeit der Tiere.

Ebenfalls muss ein Hund angeleint werden, der nicht abrufbar ist.
Sollte es beim Fahrrad fahren mit einem nichtangeleinten Hund zu einem Vorfall kommen, haftet der Radfahrer da er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat.

Abgesehen davon finde ich grundsätzlich, dass ein Hund an die Leine gehört, wenn ein angeleinter Hund entgegen kommt. Es kann ja durchaus sein, das dieser Hund nicht verträglich ist und deinen Hund evt anmacht...... was passiert, wenn dein Hund zurück macht???

Auf der anderen Seite ist es auch möglich, dass du einem Spaziergänger begegnest, der Angst vor Hunden hat. Da kannst du 10x rufen " der tut nix", dem Menschen, der Angst hat ist das egal.....

Also besser, deinen Hund an die Leine nehmen, wenn ein anderer entgegen kommt.

Freundlichkeit und Rücksichtnahme ist immer angebracht und man sollte mit gutem Beispiel voran gehen.
Gruß
Heike

http://www.tiernothilfe-pulheim.de

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